Auszug der Clubordnung

des Golf Club Lohersand e.V.

Allgemeines

Der Golf Club Lohersand e.V. (nachstehend GCL genannt) ist eingetragener Verein und Besitzer sowie Betreiber einer Golfanlage, bestehend aus einer 18-Loch Meisterschaftsanlage, sowie einer Driving Range und Übungseinrichtungen, Clubhaus und sonstigen Einrichtungen.

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1. Hausordnung

Das Clubhaus besteht aus einem Gastronomiebetrieb sowie speziellen für den Golfbetrieb vorbehaltenen Räumen (Umkleideräume Herren/Damen). Im Bereich der öffentlichen Gastronomie gelten die üblichen Gepflogenheiten eines Gastronomiebetriebes. Gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzung für einen Aufenthalt, der allen Nutzern Entspannung und Erholung bringen soll.

 

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2. Platz- und Spielordnung

Für die Benutzung der Golfanlage gelten folgende Grundsätze, die zwingend eingehalten werden müssen:

2.0. Die maximale Spielerzahl pro Spielergruppe ist auf vier begrenzt. Die maximale Vorgabe pro Spielergruppe darf 135 nicht übersteigen. In Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Sekretariats oder des Marshals darf an der Bahn 10 gestartet werden.

2.1. Die Platzregeln und die bei den Ballautomaten aushängenden Drivingrange-Regeln sind einzuhalten.
Sonderregelungen, wie etwa Einschränkungen der Spiel- und Übungsmöglichkeiten durch Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang, bzw. im Internet bekannt gegeben.

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Die gesamte Clubordnung finden Sie hier als PDF-Datei.